AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der AgriPV-Solutions GmbH

Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der AgriPV-Solutions GmbH, Lyonel-Feininger-Srt. 17, 80807 München gelten die nachstehenden Bedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung, und zwar auch dann, wenn unser Kunde andere Bedingungen vorschreibt. Abweichungen sind nur gültig, wenn wir uns schriftlich damit einverstanden erklären.

Eventuelle spätere Änderungen dieser AGB werden wirksam, wenn unser Kunde dar-über nachweislich in Textform informiert worden ist und dieser Mitteilung nicht in-nerhalb von drei Wochen widerspricht.

Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentli-chen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.


1. Auftragsannahme und Umfang der Lieferung und Leistung

1.1 Alle Aufträge sind erst dann für uns verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Sollte aus irgendeinem Grund, der außerhalb unseres eigenen Einflusses liegt (nicht rechtzeitiger Materialeingang etc.), die rechtzeitige Ausführung der Lieferung und Leistung nicht möglich sein, sind wir auch bei bestätigten Aufträ-gen von der Lieferfrist entbunden.
Für den Umfang der Lieferung und Leistung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.

1.2 Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Wir haften grundsätzlich nicht für Fehler, die sich aus den vom Kunden eingereichten Unterlagen (z.B. Zeichnungen) oder durch ungenaue bzw. mündliche Angaben ergeben.

1.3 Änderungen der Unterkonstruktion, der Modulbelegung, der Werkstoffwahl, der Spezifikation und der Bauart behalten wir uns auch nach Absendung einer Auftragsbestätigung und/oder Zeichnungsfreigabe ohne vorherige Ankündigung vor, sofern diese Änderungen weder der Auftragsbestätigung noch der Spezifikation des Kunden widersprechen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Vertragsgegenstand und dessen äußeres Erscheinungsbild dadurch für den Kunden keine Qualitätseinbuße oder sons-tige unzumutbare Änderungen erfährt.
Zumutbar für den Kunden sind insbesondere technische Änderungen, Verbesserun-gen nach dem neuesten Stand von Wirtschaft und Technik, Verbesserung der Kon-struktion und Materialauswahl.

1.4 An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen, Entwürfen, Konstruktionen, Werkzeugen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie gewerblichen Schutzrechte vor.
Dem Kunden ist deren Nutzung nur im Rahmen des Vertragszwecks gestattet. Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung, Nachbau, Bearbeitung, Umgestaltung, Weitergabe an Dritte oder sonstige gewerbliche Nutzung, ist dem Kunden nicht gestattet.

1.5 Falls vom Kunden Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen, Entwürfe, Konstruktionen, Muster, Prototypen oder andere Unterlagen geliefert werden, haftet er uns gegenüber dafür, dass durch deren Benutzung keine gewerblichen Schutzrechte, insbesondere Patente, Geschmacksmuster, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter wegen etwaiger derartiger Rechtsverletzungen frei.


2. Lieferung, Montage, Gefahrenübergang

2.1 Lieferungen erfolgen stets auf Gefahr des Kunden.

2.2 Gerüste, Strom- und Wasseranschlüsse sowie örtliche Transport- und Hebezeuge sind bei Montagearbeiten bauseits zu stellen.

2.3 Der Kunde kann die Einhaltung der vereinbarten Ausführungs- und Liefertermine nur insofern verlangen, als er sämtliche erforderlichen Unterlagen beigebracht hat, ein ungehinderter Montagebeginn an der Baustelle gewährleistet ist und vereinbarte Zahlungen bei uns eingegangen sind. Verzögern sich Aufnahme, Fortführung oder Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, werden wir insoweit von der Verpflichtung der Einhaltung von vereinbarten Lieferterminen frei.
Schafft der Kunde auf unser Verlangen hin nicht unverzüglich Abhilfe, so können wir  Schadensersatz verlangen bzw. dem Kunden eine angemessene Frist zur Vertragser-füllung setzen und erklären, dass wir nach fruchtlosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten werden.

2.4 Für den Fall der Auflösung des Vertrages steht uns ein Anspruch auf Ersatz aller uns bisher entstandenen Aufwendungen zu. Fälle höherer Gewalt (z.B. Arbeitskämpfe sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse) in unserem Unternehmen oder eines unserer Unterauftragnehmers entbinden uns von der Einhaltung der Lieferfrist. Sie berechtigen uns im Falle  der Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.


3. Abnahme und Gewährleistung

3.1 Die Abnahme der Lieferungen oder Leistungen hat grundsätzlich nach angezeigter Fertigstellung unverzüglich zu erfolgen. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teilleistungen oder -lieferungen.

3.2 Hat der Kunde die Lieferung oder Leistung bzw. einen Teil davon in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von sieben Kalendertagen als erfolgt.

3.3 Die Geltendmachung offensichtlicher Mängel nach erfolgter Abnahme ist ausgeschlossen. Andere Mängelrügen unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen.

3.4 Ohne unsere Zustimmung vorgenommene Veränderungen an Lieferungen oder Leistungen schließen jeden Rechtsanspruch auf Mängelbeseitigung aus. Der Kunde muss uns Gelegenheit zur Prüfung an Ort und Stelle gegeben.

3.5 Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt kostenlose Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann Minderung oder Wandlung verlangt werden.
Bei Instandsetzungsarbeiten übernehmen wir eine Gewährleistung nur für die von uns ausgeführten Lieferungen und Leistungen.
Verzögern sich der Versand, die Aufstellung oder die Inbetriebnahme ohne unser Verschulden , so erlischt die Haftung spätestens 6 Monate nach Gefahrübergang.
Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferanten des Fremderzeugnisses zustehen.
Die Übernahme von Kosten für bei Lieferverzug vom Kunden eingesetzte Leih- bzw. Ersatzgeräte ist ausgeschlossen.

3.6 In allen Fällen begründeter Mängelrügen sind über den Anspruch auf Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung hinausgehende Ansprüche (z.B. Schadenersatz aus Gewährleistung oder aus positiver Vertragsverletzung oder Delikt, Schadenersatz wegen Unmöglichkeit, Verspätung, Fehlschlagens oder Nichtvornahme der Nachbesserung) ausgeschlossen.


4. Eigentumsvorbehalt

4.1 Die Lieferungen oder Leistungen bleiben bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag unser Eigentum.
Beeinträchtigt der Kunde unsere vorgenannten Rechte, so ist er uns zum Schadensersatz verpflichtet. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

4.2 Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Kunde, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand auf uns.

4.3 Der Kunde darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er den Auftragnehmer unverzüglich davon zu benachrichtigen.



5. Untersuchungs- und Rügepflicht, Mängelansprüche

5.1 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten aus §§ 377, 381 HGB nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist dies uns gegenüber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt.

5.2 Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Ein allgemeines Retourenrecht besteht nicht.

5.3 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Wir sind auch berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben.

5.4 Im Falle der Nacherfüllung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Lieferung zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

5.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu erklären.

5.6 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.


6. Zahlungsbedingungen

6.1 Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Zahlung spätestens vierzehn Tage nach Rechnungsdatum in bar oder bargeldlos ohne jeden Abzug zu leisten.

6.2 Werden die Zahlungsfristen um mehr als vierzehn Kalendertage überschritten, hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu entrichten, ohne dass es einer In-Verzug-Setzung bedarf.

6.3 Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung etwaiger von uns bestrittener Gegenansprüche des Kunden sind nicht statthaft.

6.4 Werden aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung im Einzelfall Wechsel angenommen, erfolgt dies nur zahlungshalber und ebenfalls ohne Skontoabzug per Termin der Wertstellung. Wechsel werden zum Termin der Wertstellung vorbehaltlich des Einganges gutgeschrieben. Für eine pünktliche Vorlage bzw. Protesterhebung von Wechseln haften wir nicht. Die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Kunde.

6.5 Nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten Nachfrist von vierzehn Kalendertagen sind wir berechtigt, den Vertrag zu kündigen, die Arbeiten einzustellen, alle bisher erbrachten Leistungen abzurechnen und Schadensersatzansprüche zu stellen.
Bei Nichtbeachtung der Zahlungsbedingungen durch den Zahlungspflichtigen werden alle offenstehenden Forderungen sofort fällig.


7. Gerichtsstand

7.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz unseres Unternehmens (derzeit München), soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist.
Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.

7.2 Abänderungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der Bestimmung(en) bzw. des Vertrages nicht. Soweit gesetzlich zulässig, gilt dann vielmehr eine Regelung, die der ungültigen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt, als vereinbart.

7.3 Gemäß § 33 des Bundesdatenschutzgesetzes weisen wir darauf hin, dass die Kundendaten gespeichert und zu geschäftlichen Zwecken genutzt werden.


8. Haftung

8.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden sind – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen unerlaubter Handlung.

8.2 Dies gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen von Vor-satz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder die auf arglistigem Verschweigen eines Mangels beruhen.

8.3 Die Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche, die für die Erreichung des Vertragszwecks unentbehrlich ist und auf die der Kunde vertrauen darf.

8.4  Soweit unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung von unseren Mitarbeiter:innen, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.


9. Garantie für Produkte und Leistungen

9.1 Für eine etwaige Garantie stehen wir ein, wenn und soweit sie vorher mit dem Kunden ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.

9.2 Die Garantie begründet nur Ansprüche unseres Kunden. Die Geltendmachung durch Dritte ist nur möglich, wenn wir hierzu vorab die Zustimmung schriftlich erteilt haben.


10. Höhere Gewalt

10.1 Unvorhersehbare, von außen kommende und nicht in zumutbarer Weise abwendbare, schwerwiegende Ereignisse, insbesondere, aber nicht ausschließliche:
(1) Krieg, Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder sonstige Machtergreifung, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie;
(2) Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen;
(3) rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme, temporäre oder dauerhafte Schließung von Produktionsstätten;
(4) Epidemie, Pandemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis;
(5) Explosion, Feuer, längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie;
(6) allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Besetzung von Fabriken und Gebäuden),
befreien uns für die Dauer und im Umfang der Wirkung des Ereignisses von der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder von jedem anderen vertraglichen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung. Dies gilt auch, wenn das Ereignis zu einem Zeitpunkt eintritt, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet.

10.2 Wir sind verpflichtet, dem Kunden im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und unsere Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.



Stand: 27.07.2023

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