RECHTLICHES & FÖRDERUNG
Rahmenbedingungen
für Agri-PV-Anlagen
Rahmen-
bedingungen
für Agri-PV-Anlagen
Rahmen-
bedingungen für Agri-PV-Anlagen
Förderprogramme, baurechtliche Vorgaben und die DIN SPEC-Normung bilden wichtige Grundlagen für Agri-PV-Anlagen. Viele Banken und Behörden verlangen deren Einhaltung bei Planung, Genehmigung und Finanzierung von Projekten.
Die Landwirtschaftliche Rentenbank fördert Agri-PV-Anlagen mit attraktiven Finanzierungsmöglichkeiten
Die DIN SPEC 91434 schafft Standards für landwirtschaftliche Agri-PV-Anlagen und Planung
Baurechtliche Anforderungen sichern erfolgreiche Agri-PV-Projekte und Genehmigungen zuverlässig
Rechtliches & Förderung
Die Landwirtschaftliche Rentenbank fördert Agri-PV-Anlagen mit attraktiven Finanzierungsmöglichkeiten
Die DIN SPEC 91434 schafft Standards für landwirtschaftliche Agri-PV-Anlagen und Planung
Baurechtliche Anforderungen sichern erfolgreiche Agri-PV-Projekte und Genehmigungen zuverlässig
Rechtliches & Förderung
Ihre Vorteile
attraktive Zinsen
langfristige Konditionen
planbare Finanzierung
nachhaltige und zukunft-
sichere Investitionen
Basis-Konditionen
Standard-Förder-
konditionen mit einem vergünstigten Zinssatz gegenüber herkömmlichen Bankkrediten
– 0,15 %
Top-Konditionen
Noch günstigere Zinssätze für Vorhaben, die bestimmte Förderkriterien erfüllen
– 0,15 %
Premium-Konditionen
Die attraktivsten Zinssätze, meist für besonders förderwürdige, nachhaltige oder innovative Investitionen
Landwirtschaftliche Rentenbank
Förderung von Agri-PV-Anlagen -
Landwirtschaftliche Rentenbank
- Förderbank des Bundes für die Agrarwirtschaft sowie die ländliche Entwicklung
- Finanziert vielfältige Investitionen, um zukünftiges Wachstum zu ermöglichen
- Anstalt des öffentlichen Rechts
- Gründung 11. Mai 1949
- Sitz: Frankfurt am Main
- Die Förderung der Rentenbank besteht in der Vergabe von zinsgünstigen Krediten, die über die Hausbanken vergeben werden
- Fragen Sie Ihre Hausbank im Kreditgespräch nach einem Förderkredit der Rentenbank.
- Je nach Produkt werden Basis-, Top-oder Premium-Konditionen vergeben
- Investitionen, die eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklungen fördern, erhalten besonders günstige Konditionen (Top-bzw. Premium-Konditionen)
Landwirtschaftliche Rentenbank
Förderung von Agri-PV-Anlagen -
Landwirt-
schaftliche Rentenbank
Förderbank des Bundes für die Agrarwirtschaft sowie die ländliche Entwicklung
Finanziert vielfältige Investitionen, um zukünftiges Wachstum zu ermöglichen
Anstalt des öffentlichen Rechts
Gründung 11. Mai 1949
Sitz: Frankfurt am Main
Die Förderung der Rentenbank besteht in der Vergabe von zinsgünstigen Krediten, die über die Hausbanken vergeben werden
Fragen Sie Ihre Hausbank im Kreditgespräch nach einem Förderkredit der Rentenbank.
Je nach Produkt werden Basis-, Top-oder Premium-Konditionen vergeben
Investitionen, die eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklungen fördern, erhalten besonders günstige Konditionen (Top-bzw. Premium-Konditionen).
Ihre Vorteile
attraktive Zinsen
langfristige Konditionen
planbare Finanzierung
nachhaltige und zukunftsichere Investitionen
Basis-Konditionen
Standard-Förderkonditionen mit einem vergünstigten Zinssatz gegenüber herkömmlichen Bankkrediten.
– 0,15 %
Top-Konditionen
Noch günstigere Zinssätze für Vorhaben, die bestimmte Förderkriterien erfüllen.
– 0,15 %
Premium-Konditionen
Die attraktivsten Zinssätze, meist für besonders förderwürdige, nachhaltige oder innovative Investitionen.
Förderbedingungen
Agri-Photovoltaik-Anlagen Programmbedingungen
Agri-Photovoltaik-Anlagen Programm-
bedingungen
Gefördert werden:
- Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Energieproduktion zur Erzeugung, Speicherungund Verteilung von Solarenergie aus Agri-Photovoltaik-Anlagen. Für Nicht-KMU sind behilfliche Konditionen möglich.
- Investitionen von KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion zur Erzeugung, Speicherung und Verteilung von Solarenergie aus Agri-Photovoltaik-Anlagen zur Versorgung des landwirtschaftlichen Betriebes.
Besondere Zugangsvoraussetzungen:
- Anlagen müssen der DIN SPEC 91434 entsprechen
- Landwirtschaftliches Nutzungskonzept gemäß DIN SPEC 91434 muss bei Antragstellung bei der Hausbank eingereicht werden
- Unabhängig von der EEG-Vergütung und von dem Betreibermodell der Anlage
Besondere Zugangs-
voraussetzungen:
- Anlagen müssen der DIN SPEC 91434 entsprechen
- Landwirtschaftliches Nutzungskonzept gemäß DIN SPEC 91434 muss bei Antragstellung bei der Hausbank eingereicht werden
- Unabhängig von der EEG-Vergütung und von dem Betreibermodell der Anlage
Agri-PV Anlagen werden im Programm „Zukunftsfelder im Fokus“ zu Premium-Konditionen gefördert
Aktuelle Konditionen finden Sie unter:
Agri-PV Förderung der Landwirt-
schaftlichen Rentenbank
Agri-PV Förderung der Landwirtschaftlichen Rentenbank
Hier erfahren Sie alles rund um die DIN SPEC Normung
Hier erfahren
Sie alles
rund um die
DIN SPEC Normung
Seit Anfang 2022 wird von den meisten Banken und Genehmigungsbehörden die Beachtung der DIN-Normung, bestimmt die Anforderungen von Agri-PV an die landwirtschaftliche Nutzung, verlangt.
DIN SPEC 91434
Der Standard für
Agri-Photovoltaik
Die DIN SPEC 91434 definiert die technischen und landwirtschaftlichen Anforderungen an Agri-Photovoltaik-Anlagen in Deutschland. Ihr Ziel ist es, sicherzustellen, dass die landwirtschaftliche Nutzung auch nach der Errichtung einer Photovoltaikanlage die Hauptnutzung der Fläche bleibt. Gleichzeitig schafft sie einheitliche Qualitätsstandards für Planung, Bau, Betrieb und Dokumentation von Agri-PV-Anlagen und grenzt diese eindeutig von klassischen Freiflächen-Photovoltaikanlagen ab.
Die DIN SPEC beschreibt unter anderem Anforderungen an:
- Erhalt der landwirtschaftlichen Hauptnutzung
- Lichtverfügbarkeit und Lichtverteilung für die jeweilige Kultur
- Wasserhaushalt und Bodenschutz
- Flächenverlust durch die PV-Anlage
- Dokumentation und Betriebsüberwachung
- Nachweis der landwirtschaftlichen Erträge
- Qualitätssicherung der gesamten Agri-PV-Anlage
DIN SPEC 91492
Agri-PV in der Tierhaltung
Mit der DIN SPEC 91492 wurde 2024 eine ergänzende Vornorm veröffentlicht. Sie erweitert die DIN SPEC 91434 um Anforderungen für Agri-Photovoltaikanlagen in der Nutztierhaltung. Dabei werden unter anderem Kriterien für Grünland, Weidehaltung sowie die Bedürfnisse verschiedener Tierarten berücksichtigt. Zusätzlich werden Aspekte wie Tierwohl, Lichtverhältnisse, Mikroklima und der Schutz der Anlagen vor Beschädigungen durch Tiere behandelt.
Die DIN SPEC beschreibt unter anderem Anforderungen an:
- Erhalt der landwirtschaftlichen Hauptnutzung in der Nutztierhaltung
- Sicherstellung des Tierwohls und artgerechter Haltungsbedingungen
- Ausreichende Licht- und Klimaverhältnisse für Mensch und Tier
- Gestaltung von Weide- und Bewegungsflächen trotz PV-Anlage
- Schutz der Tiere vor Witterungseinflüssen
(z. B. Hitze, Starkregen und Hagel) - Anforderungen an Zaunanlagen, Tierführung und Anlagensicherheit
- Vermeidung von Verletzungs- und Gefahrenquellen
durch die PV-Anlage - Integration von Tränke-, Fütterungs- und Unterstandseinrichtungen
- Dokumentation des Betriebs sowie der
landwirtschaftlichen Nutzung
DIN SPEC 91434
Der Standard
für Agri-Photovoltaik
Die DIN SPEC 91434 definiert die technischen und landwirtschaftlichen Anforderungen an Agri-Photovoltaik-Anlagen in Deutschland. Ihr Ziel ist es, sicherzustellen, dass die landwirtschaftliche Nutzung auch nach der Errichtung einer Photovoltaikanlage die Hauptnutzung der Fläche bleibt. Gleichzeitig schafft sie einheitliche Qualitätsstandards für Planung, Bau, Betrieb und Dokumentation von Agri-PV-Anlagen und grenzt diese eindeutig von klassischen Freiflächen-Photovoltaikanlagen ab.
Die DIN SPEC beschreibt unter anderem Anforderungen an:
Erhalt der landwirtschaftlichen Hauptnutzung.
Lichtverfügbarkeit und Lichtverteilung für die jeweilige Kultur.
Wasserhaushalt und Bodenschutz.
Flächenverlust durch die
PV-Anlage.
Dokumentation und Betriebsüberwachung.
Nachweis der landwirtschaftlichen Erträge.
Qualitätssicherung der gesamten Agri-PV-Anlage.
DIN SPEC 91492
Agri-PV
in der Tierhaltung
Mit der DIN SPEC 91492 wurde 2024 eine ergänzende Vornorm veröffentlicht. Sie erweitert die DIN SPEC 91434 um Anforderungen für Agri-Photovoltaikanlagen in der Nutztierhaltung. Dabei werden unter anderem Kriterien für Grünland, Weidehaltung sowie die Bedürfnisse verschiedener Tierarten berücksichtigt. Zusätzlich werden Aspekte wie Tierwohl, Lichtverhältnisse, Mikroklima und der Schutz der Anlagen vor Beschädigungen durch Tiere behandelt.
Die DIN SPEC beschreibt unter anderem Anforderungen an:
Erhalt der landwirtschaftlichen Hauptnutzung in der Nutztierhaltung
Sicherstellung des Tierwohls und artgerechter Haltungsbedingungen
Ausreichende Licht- und Klimaverhältnisse für Mensch und Tier
Gestaltung von Weide- und Bewegungsflächen trotz PV-Anlage
Schutz der Tiere vor Witterungseinflüssen
(z. B. Hitze, Starkregen und Hagel)
Anforderungen an Zaunanlagen, Tierführung und Anlagensicherheit
Vermeidung von Verletzungs- und Gefahrenquellen
durch die PV-Anlage
Integration von Tränke-, Fütterungs- und Unterstands-
einrichtungen
Dokumentation des Betriebs sowie der
landwirtschaftlichen Nutzung
Die beiden Kategorien der DIN SPEC 91434
Je nach landwirtschaftlicher Nutzung unterscheidet die DIN SPEC zwei grundlegende Bauformen.
Kategorie I – Hoch aufgeständerte Agri-PV-Anlagen
Bei hoch aufgeständerten Agri-PV-Anlagen befindet sich die Modulfläche in einer Höhe, die eine Bewirtschaftung unterhalb der Module ermöglicht.
Typische Anwendungen:
- Obstbau
- Weinbau
- Sonderkulturen
- Gemüsebau
Vorteile:
- uneingeschränkte Bewirtschaftung unter den Modulen
- Schutz vor Hagel, Starkregen und intensiver Sonneneinstrahlung
- Verbesserung des Mikroklimas
- geringere Verdunstung und teilweise reduzierter Bewässerungsbedarf
- gleichzeitige Erzeugung von landwirtschaftlichen Produkten und Solarstrom
Kategorie II – niedrig aufgeständerte Agri-PV-Anlagen
Bei bodennahen Agri-PV-Anlagen erfolgt die landwirtschaftliche Nutzung zwischen den Modulreihen. Hierzu zählen sowohl fest installierte Systeme als auch nachgeführte Tracker-Anlagen.
Typische Anwendungen:
- Ackerbau
- Grünland
- Tierhaltung
Vorteile:
- hohe Flächeneffizienz
- geringe Flächenversiegelung
- flexible Anpassung an unterschiedliche Kulturen und Betriebsforme
- gute Integration moderner Landtechnik
- wirtschaftliche Stromproduktion bei gleichzeitigem Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzung
Wichtiger Hinweis:
Die DIN SPEC 91492 stellt zwar den aktuellen technischen Standard für Agri-PV in Verbindung mit Tierhaltung dar, sie ist derzeit jedoch noch nicht von der Bundesnetzagentur als anerkannter Standard in den regulatorischen Rahmen aufgenommen worden. Für förder- und genehmigungsrelevante Anforderungen ist daher aktuell weiterhin die DIN SPEC 91434 maßgeblich.
- zusätzliche Einnahmen durch Stromerzeugung
- Schutz der Kulturen vor Witterungseinflüssen
- Reduzierung von Wasserverlusten durch Verschattung
- Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende
- langfristige Sicherung der landwirtschaftlichen Nutzung
- nachhaltige Nutzung vorhandener Flächen ohne zusätzliche Bodenversiegelung
Mehrwert
Vorteile einer Agri-PV-Anlage
Agri-Photovoltaik ermöglicht die gleichzeitige Nutzung einer Fläche für Landwirtschaft und erneuerbare Energie. Dadurch entstehen sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Vorteile.
- doppelte Flächennutzung ohne Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung
- zusätzliche Einnahmen durch Stromerzeugung
- Schutz der Kulturen vor Witterungseinflüssen
- Reduzierung von Wasserverlusten durch Verschattung
- Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende
- langfristige Sicherung der landwirtschaftlichen Nutzung
- nachhaltige Nutzung vorhandener Flächen ohne zusätzliche Bodenversiegelung
Mehrwert
Vorteile einer Agri-PV-Anlage
Agri-Photovoltaik ermöglicht die gleichzeitige Nutzung einer Fläche für Landwirtschaft und erneuerbare Energie. Dadurch entstehen sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Vorteile.
- doppelte Flächennutzung ohne Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung
- zusätzliche Einnahmen durch Stromerzeugung
- Schutz der Kulturen vor Witterungseinflüssen
- Reduzierung von Wasserverlusten durch Verschattung
- Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende
- langfristige Sicherung der landwirtschaftlichen Nutzung
- nachhaltige Nutzung vorhandener Flächen ohne zusätzliche Bodenversiegelung
Mehrwert
Vorteile einer
Agri-PV-Anlage
Agri-Photovoltaik ermöglicht die gleichzeitige Nutzung einer Fläche für Landwirtschaft und erneuerbare Energie. Dadurch entstehen sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Vorteile.
- doppelte Flächennutzung ohne Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung
Baurechtliche Anforderungen für Agri-PV-Anlagen
Baurechtliche
Anforderungen
für AgriPV-Anlagen
Baurechtliche Besonderheiten bei der Planung von Agri-Photovoltaik-Anlagen
Durch erneuerbare Energien, wie Sonnenenergie, soll das ambitionierte UN-Nachhaltigkeitsziel („bezahlbare und saubere Energie“) erreicht werden. Deutschland möchte, dass bis zum Jahr 2030, 65 % des verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen und sich somit an der Erreichung dieses Ziels beteiligen.
Was besagt der § 35 BAUGB?
- Agri-PV-Anlagen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich sind zulässig, wenn
> sie einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnehmen ( § 35 Abs. 1 Ziff.1) oder
> einem gartenbaulichen Betrieb dienen § 35 Abs. 1 Ziff. 2):
- Die PV-Nutzung muss also dem Betrieb als „mitgezogener“ Betriebsteil zugeordnet sein.
- Die gewonnene Energie muss im Betrieb verbraucht werden (untergeordnete Bedeutung gegenüber der privilegierten Hauptnutzung).
- Dies bedeutet zunächst: Für Agri-PV-Anlagen im Außenbereich, die über diesen untergeordneten Nutzungsumfang hinausgehen, muss die Gemeinde planerische Voraussetzungen schaffen.
- Wichtig ist eine entsprechende Konzeption undBegründung der Anlagen gegenüber der Genehmigungsbehörde, bei der die Schutzfunktion für die Pflanzen, den Boden und den Wasserhaushalt im Vordergrund stehen sollte
- Landwirte erhalten für die Agri-PV Fläche weiterhin die EU-Flächenbeihilfe
Privilegierung Agri-PV-Anlagen 7. Juli 2023, Ziffer 9 in § 35 Absatz 1 Baugesetzbuch
Schnelleres und einfacheres Genehmigungsverfahren. Das bedeutet, dass der Bauantrag ohne Aufstellung eines Bebauungsplanes genehmigt werden kann. Die Realisierung kleinerer Agri-PV-Anlagen ist nicht mehr davon abhängig, dass ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst werden muss. Der Bauantrag kann nun direkt eingereicht werden. Liegen alle geforderten Gutachten und Unterlagen vor, ist mit einer baurechtlichen Genehmigung zu rechnen.
Voraussetzungen:
- Das Vorhaben steht in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einem Betrieb
- Die Grundfläche der besonderen Solaranlage überschreitet nicht 25 000 Quadratmeter (2,50 Hektar)
- Es wird je Hofstelle oder Betriebsstandort nur eine Anlage betrieben
Seit kurzem gibt es einen Mustererlass für die Auslegung der Privilegierung auf unter 2,50 ha. Danach „ist auf die Fläche abzustellen, welche von den äußersten Modulflanken eingegrenzt wird“, also ohne Wendefläche/Vorgewende.
Link zum § 35 Baugesetzbuch:
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__35.html
Welche Interpretationsmöglichkeiten gibt es?
- Mit Blick auf die Klimakrise (unter anderem Schutz vor Hagel, Starkregen, hoher Sonneneinstrahlung) dürfte sich die dienende Funktion i. S. d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 2 BauGB ergeben.
- Wichtig ist dann eine entsprechende Konzeption der Anlagen, bei der die Schutzfunktion für die Pflanzen, den Boden und den Wasserhaushalt im Vordergrund steht.
- Damit wäre es unerheblich, zu welchem Anteil der Strom aus den Anlagen in dem jeweiligen Betrieb genutzt wird.
Quelle: Fraunhofer ISE; Agri-Photovoltaik: Chance für Landwirtschaft und Energiewende Ein Leitfaden für Deutschland (Stand April 2022)
Rechtliche Rahmenbedingungen (Baurecht)
- Agri-PV-Anlagen sind wie klassische Freiflächen-PV-Anlagen im bauplanungsrechtlichen Sinn nicht privilegiert.
- Sie dürfen daher im unbeplanten Außenbereich (§ 35 BauGB) nicht ohne Weiteres errichtet werden.
- Notwendig kann eine Bauleitplanung der örtlichen Gemeinde sein (Flächennutzungs -, Bebauungsplan).
- Interessierte Landwirte und Obstbauern sollten sich frühzeitig mit der Gemeinde austauschen.
- Ab sofort sind Flächen, auf denen Agri-PV-Anlagen der Kategorie 1 und 2 der DIN SPEC 91434 (gibt Kriterien vor, damit die Gefahr der missbräuchlichen Bezeichnung von ungeeigneten Anlagen mit der Benennung AgriPV unterbunden wird, Genehmigungsbehörden und Banken fordern deren Beachtung) stehen, Teil des Land- und Forstwirtschaftlichen Vermögens. Daraus ergibt sich der Vorteil, dass diese der reduzierten Grundsteuer A unterliegen. Zu Beachten ist das flächendeckend anzuwendende Bundesmodell. Wir helfen ihnen bei der Einhaltung des landwirtschaftlichen Nutzungskonzepts.
Rechtliche Rahmenbedingungen (Naturschutzrecht)
- Bei der Standortwahl sind etwaige Konflikte mit dem Naturschutz bereits im Vorfeld zu prüfen.
- In Naturschutzgebieten oder gesetzlich geschützten Biotopen sind PV Anlagen grundsätzlich verboten.
- Inwieweit in anderen Schutzgebieten (bspw. Landschaftsschutzgebieten, Schutzgebieten nach der Fauna Flora Habitat Richtlinie (FFH) und Vogelschutzgebieten) eine Errichtung zulässig wäre, muss im Einzelfall geprüft werden.
Welche Genehmigungen sind erforderlich?
In einem von den Ressorts Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Umwelt (BMUV) und Landwirtschaft (BMEL) im Februar 2022 herausgegebenen Eckpunktepapier heißt es, dass alle Photovoltaikanlagen auf Ackerflächen grundsätzlich zulässig sein sollen, um dieselbe Fläche landwirtschaftlich und energetisch zu nutzen.
Genaue Regelungen, welche Genehmigungen für solche Anlagen erforderlich sind, liegen noch nicht im Detail vor. Sehr gerne beraten wir Sie hierzu und bringen unsere bereits erhaltenen Erfahrungen mit in Ihr Pilotprojekt mit ein.
Für die Landwirtschaft könnte die Installation von Photovoltaikanlagen auf Ackerflächen einen Nutzen haben, da die Bodenversiegelung nur gering ist und sich die Ackerflächen wieder erholen könnten. Noch ist die Rechtslage leicht komplex.
Die einzelnen Bundesländer könnten durch das Landesrecht regeln, ob Genehmigungen für die Installation von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen erforderlich sind.
Genehmigungen könnten durch die unteren Baubehörden der Kommunen erteilt werden.
Die unteren Baubehörden prüfen, ob die Installation von Photovoltaikanlagen umweltverträglich ist, und könnten gegebenenfalls Auflagen erteilen.
Fragen Sie uns zur kostenlosen Beratung an:
Alles rund um das Thema Baurecht.
Bleiben Sie informiert über neue Agri-PV-Projekte,
aktuelle Fördermöglichkeiten und Entwicklungen rund um das Thema Agri-PV
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das Thema Agri-PV
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FAQs
Häufige Fragen zum Thema Baurecht
Häufige Fragen
zum Thema
Baurecht
PV-Freiflächenanlagen sind im Außenbereich gem. § 35 BauGB nicht privilegiert, d.h. diese sind hier normalerweise nicht vorgesehen. Daher: Baurecht auf den Grundstücken muss über ein Bebauungsplanverfahren hergestellt werden unter Berücksichtigung der Regelungen der Landesentwicklungsprogramme, Regionalentwicklungsprogramme und Flächennutzungsplänen: Laufzeit i.d.R. 12 – 15 Monate, nicht unerhebliche Kosten, Restriktionen durch Flächenplanungen, Konkurrenz in der Verwendung von landwirtschaftlichen Flächen. Nach erfolgreichem Abschluss des B-Planverfahrens muss eine Baugenehmigung beantragt – und diese beschieden werden.
Im Außenbereich gem. § 35 BauGB zugelassen sind u.a. Vorhaben, die: „einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt,“ „wegen seiner besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen seiner nachteiligen Wirkung auf die Umgebung oder wegen seiner besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden soll,..“. Der Errichtungsort ist an die Zweckgebundenheit zur landwirtschaftlich genutzten Fläche, die ja bereits besteht und gleichzeitig weiter genutzt wird, gebunden. Die Anbindung an das öffentliche Netze und die öffentlichen Verkehrsflächen sind bereits gegeben. Es handelt sich nicht um eine Freiflächensolaranlage, die Anlage ist nach Nutzung zu entfernen. Eine Baugenehmigung kann erteilt werden, da somit eine baurechtliche Privilegierung vorliegt. Es wird kein Bebauungsplanverfahren zur Schaffung von Baurecht benötigt. Die Anlage ist direkt durch baurechtliche Verfahren genehmigungsfähig.
Erhebliche Einsparungen durch Wegfall des B-Planverfahrens. Erhebliche Zeitersparnis in der Umsetzung. Bessere Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinde bei grundsätzlicher, positiver Entscheidung. Aber: grundsätzliche Berücksichtigung öffentlicher Belange, z.B. Landschafts- und Flächennutzungsplan Umwelt- , Boden- und Naturschutz. Jedoch: Zulässigkeit von Vorhaben gem. § 35 BauBG Abs. 1, wenn Vorhaben den öffentlichen Belangen nicht entgegenstehen.
Sie haben weitere Fragen?
Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihrem Agri-PV-Projekt.
Alle unsere Projekte erfüllen die Anforderungen der DIN SPEC 91434 als Agri-PV Anlage und können entsprechend zertifiziert werden.
Unser Partner ist hierfür der Agri-PV Zertifizierer PV Siegel.